Schutzrechte

 Schutzrechte

In der Tat passen Schutzrechte wie Patente und Marken überhaupt gar nicht in unser Geschäftsverständnis und nicht in unsere Philosophie. Einen wie auch immer gearteten Vorsprung vor anderen sollte man anstatt um betonierenden Rechtsschutz nachzusuchen, am Besten dadurch sichern, erhalten und ausbauen, in dem man schlichtweg nicht stagniert, was einen dann gleichermaßen als ökonomisch denkend und human handelnd auszeichnet. Technischer Fortschritt und damit im günstigen Fall einhergehender Wohlstand sollte dem ganzen Planeten und das möglichst kostenlos zu gute kommen.
Soweit das Wunschdenken!
Da wir in dieser Welt aber eben nicht alleine sind, müssen wir uns mindestens soweit als notwendig auf unsere Umwelt einstellen und anpassen. Und genau deswegen ziehen auch wir Patente und halten Markenrechte. Gegebene Philosophie und Selbstverständnis veranlassen uns dabei allerdings, uns auf das Nötigste zu beschränken. Das gilt gleichermaßen für die Tatsache, und dass insbesondere wenn man sich als KMU als eine „schlanke Firma“ versteht, das insbesondere Patente aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten sind.Tatsächlich sind die meisten Patente das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Das entweder, weil der Anmeldende den wahren Kern der Erfindung gar nicht veröffentlichen und insofern preisgeben möchte, oder weil man gar nicht das finanzielle Rückrad hätte, z. B. eine große Organisation, die eigene Schutzrechte verletzt, erfolgreich zu beklagen.Je komplizierter ein Patent res. je komplexer eine Erfindung ist, umso geringer ist der Wert des Schutzrechts res. der Grad der Absicherung zu bewerten. „Sichere“ und damit wertvolle Patente müssen sehr einfach sein, z. B. wie ein Rad, das ist entweder rund oder würde überhaupt nicht rollen.
patentiertes Ask-Ablaßrostersystem
patentiertes Cycle Operation Prozessverfahren
Unter unseren Patenten, die Deutschland, die USA, Kanada, Japan and Korea abdecken, sind überhaupt nur 2 Patente, die so einfach und klar sind, dass wir für diese vor jedes Gericht ziehen würden. Das ist das Ask-Ablaßrostersystem (Schlüsselbauteil der Vakuumschleusen) sowie das Cycle Operation Prozessverfahren welche z. B. unter den US-Patentnummern No. 5,678,776 res. 6,019,300 erteilt sind.
Marken und Warenzeichen sind in einem Nischenmarkt wie dem unsrigen, wo nicht Tausende oder Millionen von Kunden anzusprechen sind, nicht von herausragender Bedeutung. Tatsächlich verfügten wir bis 2008 daher über nur 3 Marken. Das erste und wichtigste ist das Zoz-Logo®, das zweite ist der Markenname Simoloyer® sowie als drittes der Software-Name MALTOZ®, der dann auch unser Straßenname (Adresse) des Hauptsitzes der Zoz Group in Deutschland geworden ist.
Seit wir uns intensiv mit Bauteilen aus CNT-verstärktem Aluminium  (Zentallium®) beschäftigen und mit diesem u. U. bahnbrechenden Nanostruktur-Werkstoff auf den Weltmarkt streben ist eben genau diese Marke im Juli 2009 hinzugekommen. Weitere Marken für H2-Speichertanks und E-Mobility-Module befinden sich im Prüfungsverfahren.

Letztlich glauben wir aber nicht, dass Patente und Marken irgendwelche signifikanten Schutzrechte wirksam und global für uns sichern könnten; wir betrachten solche Schutzrechte lieber und eher als Reputationsunterstützung. Und noch mal, Schutz und Sicherung (= Erfolg ?) unserer Aktivitäten wird durch unsere strategisch angewandte Unternehmensphilosophie garantiert.

Was Morgen an anderer Stelle kopiert werden könnte, würde seine Gültigkeit bereits verloren haben, bevor Gefahr in Verzug kommen kann.